Selbstständig als Ernährungsberater ? Das sollten Sie wissen!

Ernährungsberatung ist eine gefragte Leistung. Gesundheit und Fitness, aber auch zunehmende Unverträglichkeiten und Allergien haben das Thema Ernährung wieder sehr stark in den Fokus von vielen Menschen gerückt.

Das macht auch die berufliche Perspektive von selbstständigen Ernährungsberatern attraktiv. Gleichzeitig steigt aber auch die Zahl an Ernährungsberatern. Aber wenn Sie erfolgreich selbstständig sein wollen, müssen Sie ein paar Dinge beachten.

Selbstständige Ernährungsberater sind Freiberufler

Zunächst einmal werden Sie als selbstständiger Ernährungsberater zu den freien Berufen gezählt. Die Ernährungsberatung ist einer erziehenden und unterrichtenden Tätigkeit gleichgestellt. Damit benötigen Sie keinen Gewerbeschein und sind somit kein Gewerbetreibender – sofern Sie keine Produkte oder weitere Dienstleistungen zusätzlich verkaufen. Eine Anmeldung beim Finanzamt als Freiberufler ist dann ausreichend.

Pflichten

Mit der selbstständigen Tätigkeit als Ernährungsberater gehen auch einige Pflichten einher. Dazu gehört natürlich die Steuerpflicht. Sie sind einkommensteuerpflichtig, sofern die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit über dem Freibetrag liegen.

Entsprechende Rücklagen sollten Sie beachten. Sofern Sie nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen – was bei einer Vollzeit-Selbstständigkeit eher nicht gegeben ist – sind Sie zudem umsatzsteuerpflichtig.

Weiterhin gilt, dass Sie auch sozialversicherungspflichtig sind oder sein können. Vor allem müssen Sie sich krankenversichern. Hier können Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Unter Umständen sind Sie auch rentenversicherungspflichtig, sofern Sie über der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro im Monat liegen.

Die Pflicht ist umstritten, aber durch die Zuordnung als Lehrkraft im weitesten Sinne müssen Sie davon ausgehen, dass sich die Rentenversicherungspflicht ergibt.

Als Freiberufler sind Sie nicht voll buchhaltungspflichtig, müssen daher keine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Zur Ermittlung des Gewinns reicht die einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus.

Da Sie keine Gewerbe anmelden müssen, sind Sie auch nicht gewerbesteuerpflichtig und müssen auch nicht Mitglied der IHK oder Handwerkskammer werden. Da es keinen Dachverband mit Zwangsmitgliedschaft gibt, sind gar keine Verpflichtungen zu einer Mitgliedschaft gegeben.

Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit

Sobald Sie die freiberufliche Tätigkeit als Ernährungsberater aufnehmen oder der Beginn der Selbstständigkeit feststeht, melden Sie die Selbstständigkeit einfach über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt an.

Dieser kann online oder in Papierform beim Finanzamt ausgefüllt werden. Bei Unklarheiten können Sie auch eine Beratung in Anspruch nehmen. Mit Abgabe des Fragebogens ist die Selbstständigkeit beim Finanzamt angemeldet.

Kleinunternehmerregelung

Sollten Sie doch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen, müssen dafür einige Bedingungen erfüllt sein. Die Regelung kann in Anspruch genommen werden, wenn der Jahresumsatz im aktuellen Jahr nicht über 17.500 Euro liegt und im Folgejahr nicht über 50.000 Euro.

Die eigenen Rechnungen enthalten dann keine Umsatzsteuer und es ist ein entsprechender Vermerk zur Umsatzsteuerbefreiung in der Rechnung anzugeben. Übersteigen die Umsätze diese Grenzen, muss die Umsatzsteuer nachträglich abgeführt werden.

Auf der anderen Seite kann auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden, die ja die eigene eingezogene Umsatzsteuer, die ans Finanzamt abgeführt wird, reduziert. Dafür gibt es bei der Preisgestaltung etwas mehr Spielraum, da die Umsatzsteuer auf die eigenen Preise nicht aufgeschlagen werden muss.

Honorargestaltung

Als freiberuflicher Ernährungsberater können Sie die eigenen Honorare prinzipiell nach eigenen Kriterien gestalten. Honorarvorgaben oder Empfehlungen gibt es nicht. Die preislichen Gestaltungsmöglichkeiten werden vor allem durch die Konkurrenzsituation vor Ort, der Nachfrage, der eigenen Erfahrung und der angebotenen Spezialisierung getrieben.

Im Branchenschnitt liegt der Stundenverdienst für die Beratung zwischen 45 Euro und 60 Euro, um eine Orientierung anzugeben.

Wichtig bei der Kalkulation des Honorars ist die Kostensituation, die Sie berücksichtigen müssen, und einen Gewinnzuschlag, der Ihnen eine Lebensgrundlage sichert. Bei den Kosten müssen Sie unbedingt Leerzeiten berücksichtigen, in denen Sie keine Aufträge und damit keinen Verdienst haben. Weitere Kostenpunkte sind:

  • Miete
  • Fahrtkosten
  • Büromaterialien
  • Werbematerialien,
  • Steuern
  • Versicherungen und Lizenzgebühren für Software.

Für die Honorare empfiehlt es sich, die eigenen Leistungen aufzuschlüsseln und jede einzeln bewertbare Leistung auch zu bepreisen. Neben dem Beratungsgespräch selbst kann so beispielsweise die Anamnese, das Erstellen eines Ernährungsplans, Einkaufstraining und weitere zusätzlich Einzelleistungen abgerechnet werden.

Wichtig ist immer, dass der Kunde kostentransparent informiert wird. Ein Beratungsvertrag mit den veranschlagten Honoraren ist ebenfalls wichtig.

Aufgaben und Tätigkeiten

Die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche eines selbstständigen Ernährungsberaters hängen ebenfalls an unterschiedlichen Faktoren. Sie können Beratungsleistungen bei sich zu Hause oder in einem Büro/einer Praxis anbieten. Sie können aber auch die Kunden besuchen oder eine neutrale Örtlichkeit beispielsweise für Gruppenberatungen nutzen.

Weiterhin können die erforderlichen Leistungen und Tätigkeiten von Kunde zu Kunde stark unterschiedlich ausfallen. Von einfachen Beratungsgesprächen bis hin zur intensiven Betreuung einschließlich Training zum Einkaufen und Kochen sind da sehr unterschiedlichen Anforderungen denkbar.

Achtung! Jeder kann Ernährungsberater werden

Mit einer fundierten Ausbildung zum Ernährungsberater haben Sie bereits ein gutes Argument für eine erfolgreiche Selbstständigkeit. Da diese Ausbildung staatlich nicht reguliert ist und der Begriff Ernährungsberater auch nicht geschützt ist, kann im Grunde jeder Ernährungsberater werden und auch jeder eine solche Ausbildung anbieten.

Um die eigene Qualität zu zeigen, müssen Sie sich daher von diesen Personen distanzieren können. Eine gute Ausbildung an einer anerkannten Schule ist daher ein wichtiger Punkt. Einen sehr guten Ruf, vor allem für eine ganzheitliche Ernährungsberatung, genießt die Akademie für Naturheilkunde.

Alternativ hat auch das BTB eine sehr gute Ausbildung zum Ernährungsberater, die in der Branche anerkannt ist. Mit einer solchen Ausbildung im Rücken ist die Selbstständigkeit deutlich erfolgversprechender.